Ab sofort haftet die Geschäftsführung persönlich, wenn KI-Kompetenz im Betrieb fehlt: Seit Februar 2025 gilt die Pflicht zur KI-Kompetenz nach dem EU AI Act, die Aufsicht liegt inzwischen bei der Bundesnetzagentur. Wir zeigen, warum ein KI-gestütztes Bewerberscreening ohne geschultes HR-Team schnell zum Hochrisiko-Fall wird – und warum oft schon eine einfache, datierte Teilnehmerliste als Nachweis reicht.Danach geht's um schlecht instruierte KI-Agenten, die in Endlosschleifen laufen und über Nacht ein Vermögen an Tokens verbrennen. Unser Fazit: klare Token-Budgets und messbare Ziele – sonst automatisiert ihr nicht Arbeit, sondern Unklarheit.Kuratiert von Arno Schimmelpfennig aus der Normenpraxis (Vorsitzender der DIN-Projektgruppe „KI in der Normenpraxis"). Die Quellen liefern die Signale, die Einordnung liefern wir aus Mittelstands-, Ethik- und Governance-Perspektive.📌 Themen: EU AI Act · KI-Kompetenzpflicht · Bundesnetzagentur · Organisationsverschulden · KI-Agenten-Kosten · Token-BudgetsFolgt KI Ethik News für das werktägliche Lagebild zum verantwortungsvollen KI-Einsatz im Mittelstand.---Impressum (Angaben gemäß § 5 DDG)Arno SchimmelpfennigArno Schimmelpfennig MarketingAmalienstraße 1196047 BambergTelefon: 0172 2712600E-Mail: info@arno-schimmelpfennig.de---Hinweis gemäß KI-VO (EU AI Act, Art. 50):Diese Folge wird ganz oder teilweise mit KI-generierten Stimmen vertont. Die inhaltliche Einordnung stammt von uns; redaktionelle Fehler können trotz sorgfältiger Prüfung nicht vollständig ausgeschlossen werden.
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