Seit 2. August 2026 in Kraft · Art. 50 KI-VO

KI-Kennzeichnung nach Art. 50 KI-VO — in 5 Minuten Ihr prüffester Blueprint

Seit dem gilt Art. 50 KI-VO. Die Transparenzpflicht ist unmittelbar anwendbar — für Chatbots, KI-Bilder, synthetische Inhalte und emotionale/biometrische Systeme. Nutzer:innen, die jetzt nachrüsten, dokumentieren aktive Compliance gegenüber der Marktüberwachung.

Kein ChatGPT-Bauchgefühl, kein 100-Seiten-Rechtsgutachten. Sieben Fragen — und Sie halten einen konkreten Blueprint in der Hand: mit Rechtsgrundlage, fertigen Textbausteinen für Impressum und Bild-Overlay, Positionsempfehlung und Audit-Checkliste.

Rechtsgrundlage-Zitate im Blueprint PDF-Download im Corporate Design Kein Login nötig

Was ist die KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 KI-VO?

Die KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 verpflichtet ab dem 2. August 2026 alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen in der EU, KI-generierte oder -manipulierte Inhalte für Nutzer:innen erkennbar zu machen. Erfasst sind vier Fallgruppen: (1) Chatbot-Interaktion, (2) synthetische Bild-/Audio-/Video-/Text-Ausgaben, (3) Emotions- und Biometrik-Erkennung, (4) Deep Fakes und Texte im öffentlichen Interesse. Verstöße können mit bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden (Art. 99 KI-VO).

Verlässliche Primärquelle: EUR-Lex — Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO) · Art. 50 gilt ab 2. August 2026 (Übergangsfrist Art. 113).

Was Sie nach 5 Minuten in der Hand halten

Ein prüffester Blueprint statt einer Sprachmodell-Antwort

§

Rechtsgrundlage im Klartext

Ihr Fall zugeordnet zu genau dem Artikel, Absatz und Unterabsatz der KI-VO — mit Erwägungsgrund-Kontext. Was greift, was greift nicht.

Textbausteine copy-paste-fertig

Impressum-Absatz, Footer-Zeile, Bild-Overlay-Text. Formuliert von einem DIN-Mitglied, geprüft gegen Erwägungsgründe.

Audit-Checkliste + PDF

Sechs bis zehn Prüfsteine, mit denen Sie die Umsetzung intern kontrollieren. Als PDF im Corporate Design herunterladbar, mit Datumsstempel.

Kennzeichnungs-Konfigurator

Sieben Fragen. Dann Ihr Blueprint.

Vier Transparenzpflichten aus Art. 50 KI-VO — klar abgegrenzt

Die KI-Verordnung unterscheidet vier Fallgruppen. Der Konfigurator ordnet Ihren Einsatz zu — hier die Basis-Systematik zum Nachlesen.

Art. 50(1) — Interaktion mit Menschen

Ein KI-System, das direkt mit natürlichen Personen kommuniziert (Chatbot, Voice-Assistant), muss die Person darüber informieren, dass sie mit einer KI spricht — außer es ist aus dem Kontext offensichtlich. Betrifft: Anbieter.

Art. 50(2) — KI-generierte Inhalte

Wer synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Text-Inhalte erzeugt, muss dafür sorgen, dass die Ausgabe maschinenlesbar als KI-generiert markiert ist (Wasserzeichen, Metadaten). Betrifft: Anbieter generativer KI.

Art. 50(3) — Emotion und Biometrie

Wer Systeme zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung einsetzt, muss die betroffenen Personen vor der Verarbeitung darüber informieren. Betrifft: Betreiber.

Art. 50(4) — Deep Fakes & öffentliches Interesse

KI-generierte oder manipulierte Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die reale Personen/Szenen darstellen, müssen offengelegt werden. Für Texte im öffentlichen Interesse gilt Kennzeichnungspflicht — außer bei redaktioneller Verantwortung. Betrifft: Betreiber.

Drei Schritte zur belastbaren Kennzeichnung

Kein Umbau. Klare Rollen. Dokumentation, die auch beim Audit trägt.

01

Inventarisieren

Wo im Betrieb begegnet KI Kund:innen, Lernenden, Mitarbeitenden? Jedes Vorkommen bekommt einen Eintrag. Ergebnis: ein KI-Register, das Sie einem Audit vorlegen können.

02

Kennzeichnen

Pro Fallgruppe die passende Kennzeichnung: sichtbarer Chat-Hinweis, Bild-Overlay, Deep-Fake-Vorspann, Impressum-Absatz. Der Konfigurator gibt die Textbausteine. Ziel: verständlich und robust gegen Prüfung.

03

Dokumentieren

Für jeden KI-Einsatz: Wer ist Anbieter, wer Betreiber? Welche Fallgruppe? Wie wird gekennzeichnet und intern kontrolliert? So wird Transparenz zum Prozess — prüffest.

Was Sie jetzt vor dem 2.8.2026 wissen sollten

Reicht der Konfigurator-Blueprint für die Behörde?

Der Blueprint ist eine konkrete Handlungs- und Dokumentationsvorlage — kein Rechtsgutachten im Einzelfall. Er zitiert Rechtsgrundlage und Erwägungsgründe, liefert Textbausteine und Audit-Checkliste. Für die tatsächliche Prüfsituation empfehlen wir zusätzlich ein Erstgespräch, in dem wir Ihren Fall gegen die konkrete Aufsicht (Bundesnetzagentur, KI-Beauftragte:r) durchsprechen.

Ab wann gilt die Transparenzpflicht aus Art. 50 KI-VO?

Ab dem 2. August 2026 — 24 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/1689. Andere Teile des AI Act (verbotene Praktiken, KI-Kompetenz nach Art. 4) galten bereits ab dem 2. Februar 2025.

Was passiert, wenn ich die Frist am 2. August 2026 verpasst habe?

Die Pflicht besteht seit dem 2. August 2026 unmittelbar — eine Karenzzeit gibt es nicht. Es gibt jedoch keinen automatischen Bußgeld-Trigger: Sanktionen greifen erst nach Prüfung durch die Marktüberwachung (in Deutschland u. a. Bundesnetzagentur). Wer jetzt zügig nachrüstet und die Umsetzung dokumentiert (Blueprint, Audit-Checkliste, Zeitpunkt der Nachrüstung), weist aktives Compliance-Bemühen nach — das ist bei behördlichen Anfragen entscheidend. Konkret: Kennzeichnung sofort implementieren, Datum der Nachrüstung protokollieren, interne Verantwortlichkeit festlegen.

Muss ich einen Chatbot auf meiner Plattform kennzeichnen?

Ja. Sobald ein KI-System mit natürlichen Personen interagiert, müssen Nutzer nach Art. 50(1) darüber informiert werden — außer es ist offensichtlich. Praktisch: ein sichtbarer Hinweis vor Chat-Beginn und dauerhaft im Chat-Header.

Wie kennzeichne ich KI-Bilder in Marketing und Content?

Der Konfigurator zeigt Ihnen die genaue Empfehlung. Grundsatz: Sichtbares Overlay im Bild (nicht nur darunter), mindestens 14 px Höhe auch bei Verkleinerung. Zusätzlich empfiehlt sich C2PA-/Content-Credentials-Metadata für maschinelle Lesbarkeit.

Was ist der Unterschied zwischen Anbieter und Betreiber?

Der Anbieter entwickelt oder vertreibt das KI-System (z. B. OpenAI mit ChatGPT). Der Betreiber setzt es beruflich ein (z. B. ein Unternehmen, das ChatGPT im Marketing nutzt). Die Pflichten unterscheiden sich: Anbieter müssen maschinenlesbar kennzeichnen (Art. 50 Abs. 2), Betreiber sichtbar (Art. 50 Abs. 3–4).

Wie hoch sind die Bußgelder bei Verstoß?

Nach Art. 99 KI-VO drohen bei Verstoß gegen die Transparenzpflichten Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes — der jeweils höhere Betrag zählt. Nationale Aufsichtsbehörden (in Deutschland u. a. die Bundesnetzagentur) setzen das durch.

Reicht ein Satz im Impressum als Kennzeichnung?

Nein. Art. 50 Abs. 5 verlangt, dass die Information klar, unterscheidbar und spätestens bei der ersten Interaktion oder Wahrnehmung des Inhalts bereitgestellt wird. Ein Impressum-Hinweis ergänzt die inhaltliche Kennzeichnung — er ersetzt sie nicht.

Was leistet der Konfigurator, das ChatGPT nicht liefert?

Verzweigte Fallunterscheidung, konkrete Rechtsgrundlage-Zitate, geprüfte Textbausteine, PDF-Blueprint im Corporate Design, Audit-Checkliste. ChatGPT liefert eine Sekundenantwort — der Konfigurator liefert etwas, das Sie ausdrucken und dem Auditor auf den Tisch legen können.

Der Konfigurator zeigt die Pflicht

Die Schulung sichert die Umsetzung im Team ab.

Ihr Blueprint ist konkret — die Realität ist es auch. Marketing-Team fragt, wo das Badge hin muss. Legal will die Dokumentation. HR braucht die Info für neue Mitarbeitende. Die passende Schulung macht aus dem PDF eine gelebte Praxis, die auch nach dem 2.8.2026 trägt.

DIN-Mitglied, Führungskreis ANP-N, Projektleitung „KI in der Normenpraxis"

Der Konfigurator ist nicht von einem KI-Modell erstellt, sondern von einem aktiven Mitwirkenden an der KI-Normung. Rechtsgrundlagen, Textbausteine und Auslegungshinweise stammen aus der Beteiligung an DIN-Ausschüssen und aus konkreten Projekten mit Bildungsträgern und KMU.

Verwandte Themen: KI-Compliance & AI Act Beratung · KI-Normung mit DIN, ANP, VDI · KI-Kompetenz & Workshops · KI-Ethik in der Erwachsenenbildung

Autor · Signatur

KI-Lernarchitekt und Speaker für KI-Compliance. Mag. phil. in Medienwissenschaften (Universität Wien, 2009), Data Scientist (neuefische, 2026), Ausbildereignung (AdA/AEVO, IHK, 2026). Mitwirkung in DIN-Ausschüssen zu KI-Normen; Projektleitung „KI in der Normenpraxis" (DIN-PGKI). Der Konfigurator und alle Textbausteine wurden auf Basis dieser aktiven Normungsarbeit erstellt.

  • DIN-Führungskreis ANP-N Bayern
  • DIN SPEC 91491 (Mitarbeit)
  • Mag. phil., Uni Wien
  • Data Scientist
  • AdA-Schein (IHK)

Kennzeichnung sauber aufsetzen — vor dem 2. August 2026

Im Erstgespräch klären wir Ihren Fall, prüfen den Blueprint gegen Ihre konkrete Situation und legen die nächsten Schritte fest — ohne Umbau, ohne Reibungsverlust.

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Kostenloses Erstgespräch — 30 Minuten, konkret zu Ihrem Fall.

E-Mail: info@arno-schimmelpfennig.de
Telefon: 0172 27 12 600